Die Vorstände von Treuhandstiftungen entscheiden über die Verwendung der Fördermittel und vertreten die Stiftung gegenüber dem Treuhänder. Viele Stifter übernehmen diese Aufgabe zunächst selbst, andere bitten Vertraute oder Experten um ihre Mitwirkung. Jedoch stellt sich früher oder später die Frage: Wer kümmert sich um die Stiftung, wenn ich es nicht (mehr) selbst machen kann oder möchte? Aus diesem Grund bietet die Stiftung Stifter für Stifter einen ehrenamtlichen Service an: die Gremienbestellung.
Satzungsgemäße Besetzung von Gremien
Stifter und Vorstände können den Stifterrat formlos bitten, die Gremienbestellung jetzt oder zukünftig zu übernehmen. Ein vierköpfiger Ausschuss des Stifterrats prüft, ob Stifter für Stifter diese Aufgabe übernehmen kann. Wenn der Stifterrat den Antrag annimmt, stellt die Stiftung Stifter für Stifter sicher, dass die Gremien satzungsgemäß und mit Personen mit entsprechender Expertise besetzt sind.
Gremienbestellung für externe Stiftungen
Grundsätzlich steht das Angebot allen Stiftungen in der Treuhänderschaft der Stiftung Stifter für Stifter sowie der Stiftung Kinderfonds zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen bieten wir den Service auch anderen treuhänderischen und selbstständigen Stiftungen an. Sie müssen unter anderem durch einen professionellen Dienstleister verwaltet werden und ihre Zwecke fördernd verwirklichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden:
Übernahme von GBS-Mandaten bei rechtsfähigen Stiftungen
Mitglieder
Der Gremienbestellungsausschuss besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:
- Dr. Karsten Timmer (Vorsitzender)
- Dr. Stefan Fritz
- Petra Kochen
- Dr. Kristin Krumpholz