Die Stiftung Stifter für Stifter übernimmt die Treuhandschaft für rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierzu schließt der Stifter einen Treuhandvertrag mit der Treuhänderin und es wird eine Stiftungssatzung erstellt.
Unselbstständige Stiftungen – auch Treuhandstiftungen genannt – sind keine eigenen Rechtspersonen. Darum handelt die Treuhänderin für sie in allen rechtlichen Angelegenheiten. Ein vom Stifter bestimmter Vorstand entscheidet im Rahmen der Satzung über die Verwendung der Stiftungsmittel. Eine Treuhandstiftung kann auch durch eine testamentarische Verfügung errichtet werden.
Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung genügt für die Errichtung einer Treuhandstiftung die Anerkennung durch das Finanzamt. Daher kann sie viel schneller errichtet werden als eine rechtsfähige Stiftung. Steuerrechtlich wird eine Treuhandstiftung wie eine rechtsfähige Stiftung behandelt.
Freiheit bei den Förderzwecken
Im Gegensatz zu vielen anderen Treuhändern gibt die Stiftung Stifter für Stifter weder inhaltliche noch regionale Schwerpunkte vor. Stifter haben somit hinsichtlich der Förderzwecke und der Förderpartner größtmögliche Gestaltungsfreiheit.
Mitsprache bei der Vermögensverwaltung
Bei der Verwaltung des Vermögens erhält der Stifter ein Recht auf Mitsprache. Soweit es die Höhe des Stiftungskapitals erlaubt, kann er auch einen Vermögensverwalter seines Vertrauens mit der Aufgabe betrauen.
Kostenloses Orientierungsgespräch
Die Stiftung Stifter für Stifter bietet bei Bedarf über die Haus des Stiftens gGmbH ein erstes kostenfreies Orientierungsgespräch für Interessierte, bevor es konkret an die Satzungsgestaltung geht. Damit wird ein Beitrag zu einer Kultur des Stiftens geleistet.
Gründung und Verwaltung zu guten Konditionen
Mit der Erstellung der Satzung und des Treuhandvertrages hat die Stiftung Stifter für Stifter die Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt. Der Stifter kann seine individuellen Vorstellungen und Interessen, soweit sie rechtlich zulässig sind, in die Satzung einbringen.
Stifter für Stifter hat mit dieser Rechtsanwaltsgesellschaft Sonderkonditionen vereinbart. Abgerechnet wird zum vereinbarten Stundensatz nach angefallenem Zeitaufwand. Die von Stifter für Stifter beauftragte Kanzlei steht Ihnen über die Gründung hinaus aber auch für Fragen zur Umsetzung Ihres gemeinnützigen Engagements zur Verfügung. Natürlich steht es den Stiftungsinteressenten frei, sich zudem durch einen anderen Anwalt vertreten oder die Gründungsunterlagen von diesem prüfen zu lassen.
Die laufende Verwaltung der Treuhandstiftungen hat die Stiftung Stifter für Stifter an die Haus des Stiftens gGmbH übertragen und erhalten damit Zugang zum Online-Portal CONNECT für ein einfaches und transparentes Stiftungsmanagement.